Liebe Frau Meltzer,
ja, können Sie. Wenn Sie keine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, berufliche Tätigkeit und Qualifikation aber erwarten lassen, dass Sie zu einem Hochschulstudium befähigt sind (abgeschlossene Berufsausbildung und drei Jahre Berufserfahrung im Anschluss), eröffnet eine Eingangsprüfung Ihnen die Möglichkeit zum Studium in einem bestimmten Studiengang, z. B. Psychologie.
Die Teilnahme an der Eingangsprüfung setzt
keinen inhaltlichen Zusammenhang zwischen gewähltem Studiengang und beruflicher Tätigkeit voraus - d. h. Sie können sich als ausgebildete Physiotherapeutin für den Studiengang Psychologie bewerben; könnte es aber genauso gut, wenn Sie z. B. Ihre Ausbildung und Berufserfahrung in der Tourismus-Branche gemacht bzw. gesammelt hätten.
(Vgl. "Hochschulzugang nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz":
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html
Hier finden Sie ein ausführlicheres Informationsblatt:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nfo-38.pdf
Nach bestandener Eingangsprüfung können Sie sich an der Universität Hamburg für einen Studienplatz in dem Studiengang bewerben, für den Sie sich in Ihrem Antrag auf Zulassung zur Eingangsprüfung entschieden haben - in Ihrem Fall wäre das dann Psychologie.
Wie Sie §5 "Quoten" der "Satzung der Universität Hamburg über die Zulassung zum Studium" entnehmen können und es auch schon selbst angesprochen haben, stehen "ein Anteil von 3 v. H. der Studienplätze für beruflich qualifizierte Bewerber*innen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung" zur Verfügung.
(Vgl.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... uhh-66.pdf)
Bei weiteren Fragen schreiben Sie gerne eine E-Mail an
eingangspruefung.uhh@uni-hamburg.de.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann