Psychologie Studium als Physiotherapeutin ohne Abitur

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LenaMel
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Registriert: Mo 31. Mai 2021, 21:14

Bearbeitet Psychologie Studium als Physiotherapeutin ohne Abitur

Beitrag von LenaMel »

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem ich einige Informationen der Uni Hamburg zum Studium ohne Abitur gelesen habe und mich auch im Forum belesen habe, ist mir doch noch nicht alles schlüssig. Kann ich mich als staatlich anerkannte Physiotherapeutin mit mehr als 3 Jahren Berufserfahrung (ohne Abi) für die Eingangsprüfung zum Psychologiestudium bewerben?

Und nach Bestehen der Eingangsprüfung, liege ich in der 3 % Quote der Bewerber, bei denen die Abschlussnote der Berufsausbildung für den Studiengang zu Grunde gelegt wird, ist das richtig?


Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße,

Fr. Meltzer
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1902
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Psychologie Studium als Physiotherapeutin ohne Abitur

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Liebe Frau Meltzer,

ja, können Sie. Wenn Sie keine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, berufliche Tätigkeit und Qualifikation aber erwarten lassen, dass Sie zu einem Hochschulstudium befähigt sind (abgeschlossene Berufsausbildung und drei Jahre Berufserfahrung im Anschluss), eröffnet eine Eingangsprüfung Ihnen die Möglichkeit zum Studium in einem bestimmten Studiengang, z. B. Psychologie.

Die Teilnahme an der Eingangsprüfung setzt keinen inhaltlichen Zusammenhang zwischen gewähltem Studiengang und beruflicher Tätigkeit voraus - d. h. Sie können sich als ausgebildete Physiotherapeutin für den Studiengang Psychologie bewerben; könnte es aber genauso gut, wenn Sie z. B. Ihre Ausbildung und Berufserfahrung in der Tourismus-Branche gemacht bzw. gesammelt hätten.

(Vgl. "Hochschulzugang nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz": https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html

Hier finden Sie ein ausführlicheres Informationsblatt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nfo-38.pdf

Nach bestandener Eingangsprüfung können Sie sich an der Universität Hamburg für einen Studienplatz in dem Studiengang bewerben, für den Sie sich in Ihrem Antrag auf Zulassung zur Eingangsprüfung entschieden haben - in Ihrem Fall wäre das dann Psychologie.

Wie Sie §5 "Quoten" der "Satzung der Universität Hamburg über die Zulassung zum Studium" entnehmen können und es auch schon selbst angesprochen haben, stehen "ein Anteil von 3 v. H. der Studienplätze für beruflich qualifizierte Bewerber*innen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung" zur Verfügung.

(Vgl. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... uhh-66.pdf)

Bei weiteren Fragen schreiben Sie gerne eine E-Mail an eingangspruefung.uhh@uni-hamburg.de.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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