Hallo VEGGIkoch,
bitte lesen Sie sich unsere Informationen zum Hochschulzugang für Berufstätige nach § 38 HmbHG durch:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html
Darin steht: "
Wenn Sie keine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, berufliche Tätigkeit und Qualifikation aber erwarten lassen, dass Sie zu einem Hochschulstudium befähigt sind, eröffnet eine Eingangsprüfung Ihnen die Möglichkeit zum Studium in einem bestimmten Studiengang. Die Teilnahme an der Eingangsprüfung setzt keinen inhaltlichen Zusammenhang zwischen gewähltem Studiengang und beruflicher Tätigkeit voraus."
Die Eingangsprüfung findet einmal jährlich statt. Der Online-Antrag auf Zulassung kann ausschließlich innerhalb der Frist vom 1. Februar bis zum 1. März jeden Jahres gestellt werden.
Ausführliche Informationen finden Sie in der Broschüre „Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung“ (PDF):
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nfo-38.pdf
Die Zentrale Studienberatung bietet die Gruppenberatung „Studienorientierung für Berufstätige ohne Abitur“ online via Zoom an - Termine vor Ort in Persona sind aktuell nicht möglich:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2931844
In der Beratung können Sie auch Ihre Sorgen bezüglich der Finanzierung Ihres Studiums loswerden. Sie können auch gerne einen Blick auf unsere Webseite "Finanzierungsmöglichkeiten" werfen:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erung.html
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann