Guten Tag,
ich habe meine Zugangsprüfung für den Hochschulzugang nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz abgeschlossen und möchte mich nun über das Stine-Portal bewerben.
Ich bin ein wenig verunsichert, durch die Auswahl bei der "Art der Hochschulzugangsberechtigung". Hier gibt es zwei passende Auswahlen:
- § 38 Eingangsprüfung oder Aufnahmeprüfung am FB Sozialökonomie
- § 38 Beratungsgespräch
Ersteres kann ich klar ausschließen, da dies nicht meinem Studiengang entspricht.
Letzteres verursacht die Verunsicherung: Bei der Zugangsprüfung über § 38 war mehr als nur ein "Beratungsgespräch" involviert. Außerdem gibt es auch einen Zugang über § 37, hier ist nur ein zusätzliches Beratungsgespräch erforderlich.
Welche Art der Hochschulzugangsberechtigung ist für mich zutreffend?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
PS: Mir war es nicht möglich, nach bestehenden Einträgen im Forum zu suchen, da der Filter den Suchbegriff "§38" gekonnt ignoriert.