Angabe "Art der Hochschulzugangsberechtigung" in Stine bei Bewerbung über §38

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horvath.victor
Beiträge: 1
Registriert: Fr 11. Jun 2021, 13:31

Bearbeitet Angabe "Art der Hochschulzugangsberechtigung" in Stine bei Bewerbung über §38

Beitrag von horvath.victor »

Guten Tag,

ich habe meine Zugangsprüfung für den Hochschulzugang nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz abgeschlossen und möchte mich nun über das Stine-Portal bewerben.
Ich bin ein wenig verunsichert, durch die Auswahl bei der "Art der Hochschulzugangsberechtigung". Hier gibt es zwei passende Auswahlen:
- § 38 Eingangsprüfung oder Aufnahmeprüfung am FB Sozialökonomie
- § 38 Beratungsgespräch

Ersteres kann ich klar ausschließen, da dies nicht meinem Studiengang entspricht.
Letzteres verursacht die Verunsicherung: Bei der Zugangsprüfung über § 38 war mehr als nur ein "Beratungsgespräch" involviert. Außerdem gibt es auch einen Zugang über § 37, hier ist nur ein zusätzliches Beratungsgespräch erforderlich.

Welche Art der Hochschulzugangsberechtigung ist für mich zutreffend?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

PS: Mir war es nicht möglich, nach bestehenden Einträgen im Forum zu suchen, da der Filter den Suchbegriff "§38" gekonnt ignoriert.
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Campus-Center - Oksana Maryskevych
Beiträge: 256
Registriert: Mo 14. Okt 2019, 12:01

Re: Angabe "Art der Hochschulzugangsberechtigung" in Stine bei Bewerbung über §38

Beitrag von Campus-Center - Oksana Maryskevych »

Lieber horvath.victor,

bitte wählen Sie auch dann die Option "§38 Eingangsprüfung oder Aufnahmeprüfung am FB Sozialökonomie" aus, wenn Sie sich für einen der grundständigen Studiengänge bewerben, der nicht vom Fachbereich Sozialökonomie angeboten wird. Man meint an dieser Stelle entweder eine "Aufnahmeprüfung am FB Sozialökonomie" oder eine "§38 Eingangsprüfung".

Für die Suche im Forum geben Sie bitte ein Wort bzw. eine Wortkombination ein, das bzw. die aus mindestens 4 Zeichen besteht. Versuchen Sie es mit folgenden Suchbegriffen: "Eingangsprüfung nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz", "Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung" etc.

Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie z.B. im Forumsbeitrag von meiner Kollegin Sandra Hoffmann.

Freundliche Grüße,
Oksana Maryskevych
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