Angabe "Art der Hochschulzugangsberechtigung" in Stine bei Bewerbung über §38
Verfasst: Fr 11. Jun 2021, 13:45
Guten Tag,
ich habe meine Zugangsprüfung für den Hochschulzugang nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz abgeschlossen und möchte mich nun über das Stine-Portal bewerben.
Ich bin ein wenig verunsichert, durch die Auswahl bei der "Art der Hochschulzugangsberechtigung". Hier gibt es zwei passende Auswahlen:
- § 38 Eingangsprüfung oder Aufnahmeprüfung am FB Sozialökonomie
- § 38 Beratungsgespräch
Ersteres kann ich klar ausschließen, da dies nicht meinem Studiengang entspricht.
Letzteres verursacht die Verunsicherung: Bei der Zugangsprüfung über § 38 war mehr als nur ein "Beratungsgespräch" involviert. Außerdem gibt es auch einen Zugang über § 37, hier ist nur ein zusätzliches Beratungsgespräch erforderlich.
Welche Art der Hochschulzugangsberechtigung ist für mich zutreffend?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
PS: Mir war es nicht möglich, nach bestehenden Einträgen im Forum zu suchen, da der Filter den Suchbegriff "§38" gekonnt ignoriert.
ich habe meine Zugangsprüfung für den Hochschulzugang nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz abgeschlossen und möchte mich nun über das Stine-Portal bewerben.
Ich bin ein wenig verunsichert, durch die Auswahl bei der "Art der Hochschulzugangsberechtigung". Hier gibt es zwei passende Auswahlen:
- § 38 Eingangsprüfung oder Aufnahmeprüfung am FB Sozialökonomie
- § 38 Beratungsgespräch
Ersteres kann ich klar ausschließen, da dies nicht meinem Studiengang entspricht.
Letzteres verursacht die Verunsicherung: Bei der Zugangsprüfung über § 38 war mehr als nur ein "Beratungsgespräch" involviert. Außerdem gibt es auch einen Zugang über § 37, hier ist nur ein zusätzliches Beratungsgespräch erforderlich.
Welche Art der Hochschulzugangsberechtigung ist für mich zutreffend?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
PS: Mir war es nicht möglich, nach bestehenden Einträgen im Forum zu suchen, da der Filter den Suchbegriff "§38" gekonnt ignoriert.