Lieber Gregor,
eine solche Bewerbung ist nicht möglich und hätte, selbst wenn Sie möglich wäre, nicht den von Ihnen gewünschten Effekt.
1) Das Abschlussdatum der Hochschulzugangsberechtigung, in Ihrem Fall also das Abitur, muss immer vor dem Ende der Bewerbungsfrist liegen. Die aktuelle Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2021/22 endet am 31.07.2021. Ohne eine solche gültige Hochschulzugangsberechtigung ist eine Bewerbung an der Universität Hamburg für einen grundständigen Studiengang (i.e. Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang) ausgeschlossen.
2) Auch wenn Sie sich für das Wintersemester 2021/22 bewerben könnten, würden Sie bei einer erfolgreichen Bewerbung eine Zulassung für das Wintersemester 2021/22 (Semesterbeginn 01.10.2021) erhalten. Die Zulassung wäre nur für das spezifische Semester gültig, für das Sie sich auch beworben haben. In der Regel kann eine Zulassung nicht auf spätere Semester übertragen werden.
Ausführliche Bewerbungsinformationen finden Sie im folgenden Dokument:
https://www.uni-hamburg.de/info-bachelor.
Liebe Grüße
Thomas Walter