Liebe Horsti,
an der Universität Hamburg benötigen Sie, um einen grundständigen Studiengang (d.h. Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang) studieren zu können, in jedem Fall eine Hochschulzugangsberechtigung.
Es gibt verschiedene Optionen eine solche Hochschulzugangsberechtigung zu erlangen, diese reichen vom klassischen Abitur bis zum Handwerksmeister. Sie können sich die Informationen zu den an der Universität Hamburg akzeptierten Arten der Hochschulzugangsberechtigung auf folgender Webseite durchlesen:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html.
Die von Ihnen angesprochene Option einer "Aufnahmeprüfung" gibt es an der Universität Hamburg für den Sonderfall von beruflich qualifizierten Personen, die nicht über eine schulische Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
Bedingungen für die Teilnahme an dieser
Eingangsprüfung gemäß §38 des Hamburgischen Hochschulgesetzes sind
- eine abgeschlossene Berufsausbildung und
- mindestens drei Jahre Berufserfahrung nach der Ausbildung.
Bitte lesen Sie sich die Informationen zum
Hochschulzugang nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz auf unserer Webseite durch und prüfen Sie, ob Sie die genannten Bedingungen erfüllen bzw. die erforderlichen Nachweise erbringen können:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html.
Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie nach dem Lesen der verlinkten Informationen noch weitere Fragen haben sollten.
Liebe Grüße
Thomas Walter