Hallo Aniko,
Wenn Ihre Fortbildungsprüfung in der folgenden Liste aufgeführt ist, gilt sie an der Uni Hamburg als Hochschulzugangsberechtigung und Sie können sich direkt mit dem Zeugnis Ihrer Fortbildungsprüfung bewerben:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdf Informationen zur Bewerbung finden Sie in diesem Fall hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html Sollte Ihre Prüfung in der Liste nicht aufgeführt sein, können Sie Ihre Zeugnisse über das folgende Formular an das Team Bewerbung und Zulassung der Uni Hamburg schicken, um prüfen zu lassen, ob Sie sich damit direkt bewerben können:
http://www.uni-hamburg.de/studium
Sollte Ihre Fortbildungsprüfung für eine Bewerbung nicht ausreichend sein, kommt für Sie ggf. auch der Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur in Frage. Dafür müssen Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung und anschließend drei Jahre Vollzeit-Berufstätigkeit (oder eine entsprechend längere Tätigkeit in Teilzeit) mitbringen. Über diesen Zugang können Sie sich allerdings erst wieder im nächsten Jahr bewerben, da Sie dafür eine Eingangsprüfung absolvieren müssen. Die Bewerbungsfrist für die Eingangsprüfung läuft vom 1. Februar - 1. März jeden Jahres, in diesem Jahr ist es daher dafür schon zu spät. Weiterführende Informationen zum Hochschulzugang für Berufstätige finden Sie hier:
http://www.uni-hamburg.de/38 und in der folgenden Broschüre:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aetige.pdf
Für die Bewerbung für Philosophie müssen Sie keine Fremdsprachenkenntnisse nachweisen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling