Lieber PhilippGrosser,
Für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gibt es in der Tat eine besondere Quote, nach der diese vorab zugelassen werden. Allerdings beträgt diese Quote nicht 10%, sondern 3% der vorhandenen Studienplätze (vgl. §5 Absatz (1) der Satzung der Universität Hamburg über die Zulassung zum Studium:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -unizs.pdf). Diese Quote bezieht sich sowohl auf das Hauptfach als auch auf das Nebenfach.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling