Hallo Falko123,
mit einer abgeschlossenen Ausbildung und einer der Ausbildung anschließenden Berufserfahrung von mehr als drei Jahren in Vollzeit, erfüllen Sie die Voraussetzungen am Eingangsprüfungsverfahren nach § 38 teilzunehmen. Sie können die Eingangsprüfung für jeden Studiengang der Uni Hamburg ablegen.
Detaillierte Informationen zum Hochschulzugang nach § 38 für Berufstätige ohne Abitur sowie zum Antragsverfahren, finden Sie unter
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html. Die Antragsfrist endet bereits am 1.3. (evtl. wird die Frist um eine Woche verlängert).
Die Teilnahme am Kontaktstudium ist für das Prüfungsverfahren nicht erforderlich, kann aber je nach individueller Situation ein erster Einstieg in das Hochschulstudium bedeuten. Informationen zum Kontaktstudium sowie zum Vorlesungsverzeichnis finden Sie unter
https://www.zfw.uni-hamburg.de/kontakts ... t-neu.html.
Mit besten Grüßen,
BK