Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beende im Oktober mein Studium der Sozialen Arbeit und erlange somit die Berechtigung an einer Universität zu studieren. Gern möchte ich mich im Wintersemester 2022/23 für ein Grundschullehramtsstudium bewerben. Da ich zum Zeitpunkt des Bewerbungszeitraums noch kein abgeschlossenes Studium vorweisen kann, wollte ich mich erkundigen, ob man dieses nachreichen kann.