Bachelorabschluss nachreichen

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Emily Ohl
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Bearbeitet Bachelorabschluss nachreichen

Beitrag von Emily Ohl »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beende im Oktober mein Studium der Sozialen Arbeit und erlange somit die Berechtigung an einer Universität zu studieren. Gern möchte ich mich im Wintersemester 2022/23 für ein Grundschullehramtsstudium bewerben. Da ich zum Zeitpunkt des Bewerbungszeitraums noch kein abgeschlossenes Studium vorweisen kann, wollte ich mich erkundigen, ob man dieses nachreichen kann.
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
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Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Bachelorabschluss nachreichen

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo Emily,

nein, leider nicht. Sie müssen bei Ihrer Bewerbung eine Note angeben (die Sie vermutlich nicht haben, wenn Sie erst im Oktober abschließen) und zur Immatrikulation Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) einreichen. Eine Nachreichung ist nicht möglich.

Eine andere HZB haben Sie nicht, nehme ich an? (Siehe Hochschulzugangsberechtigungen an der Universität Hamburg: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html)

Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Emily Ohl
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Registriert: Do 24. Mär 2022, 15:57

Re: Bachelorabschluss nachreichen

Beitrag von Emily Ohl »

Liebe Sandra,

leider habe ich keine andere HZB. Besteht die Möglichkeit sich ein vorläufiges Zeugnis von der Hochschule ausstellen zu lassen und somit eine Berechtigung zu erwerben?
Ich bin aktuell im Praxissemester, habe bereits meine Bachelorarbeit geschrieben und muss diese Ende des Jahres noch verteidigen.

Beste Grüße
Emily
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1865
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Bachelorabschluss nachreichen

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo Emily,

das geht leider nicht. Sie müssen in der Online-Bewerbung ein konkretes Abschlussdatum angeben - das muss vor Ende der Bewerbungsfrist liegen. Das Zeugnis muss zur Bewerbung noch nicht vorliegen, aber spätestens zur Immatrikulation (Anfang/Mitte August) eingereicht werden. Ein Transcript of Records oder eine anderweitige Bestätigung wird nicht akzeptiert, tut mir leid.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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