Guten Morgen Katharina,
grundsätzlich gibt es die Möglichkeit an der Universität Hamburg das Studium in einem grundständigen Studiengang aufzunehmen, wenn aufbauend auf der Berufsausbildung eine entsprechende Fortbildungsprüfung abgeschlossen wurde.
(Vgl. Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung § 37 HmbHG:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html)
Bitte beachten Sie dabei folgenden Hinweis:
Inhaberinnen und Inhaber von Abschlüssen von Fachschulen nach Maßgabe des § 24 Absatz 2 des Hamburgischen Schulgesetzes sowie gleichwertig anerkannter Abschlüsse (dies sind Fachschulen bzw. Fortbildungen, die ebenso wie die vorherigen Fortbildungskategorien, eine einschlägige Berufsausbildung voraussetzen.
Hier muss im Zeugnis folgender Satz vermerkt sein: „Der Abschluss der Fachschule entspricht der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ... in der jeweils gültigen Fassung) und wird von allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt.“).
Bitte prüfen Sie, ob Ihr Zeugnis diesen Satz enthält. Wenn ja, sind Sie berechtigt zur Bewerbung für alle grundständigen Studiengänge an der Universität Hamburg - auch für den von Ihnen genannten Studiengang. Wenn nicht, kann der Abschluss nicht anerkannt werden.
Herzliche Grüße
Sandra Hoffmann