Hallo Jolina,
eine Möglichkeit, sich für den Studiengang Psychologie bewerben zu können, ist der Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur nach § 38. Für diesen Hochschulzugang müssen Sie eine Eingangsprüfung absolvieren. Bewerbungsfrist für die Eingangsprüfung ist jedes Jahr vom 1. Februar bis 1. März. Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Eingangsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine der Ausbildung anschließende dreijährige Berufstätigkeit in Vollzeit (bis Ende der Bewerbungsfrist).
Detaillierte Informationen zum Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur finden Sie auf der folgenden Seite:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html
Mit bestandener Eingangsprüfung hätten Sie jedoch nicht automatisch einen Studienplatz, sondern "lediglich" eine Hochschulzugangsberechtigung für einen bestimmten Studiengang an der Universität Hamburg. Mit der Endnote der Eingangsprüfung können Sie sich dann in der Bewerbungsfrist vom 1. Juni bis 15. Juli um einen Studienplatz an der Universität Hamburg bewerben.
Eine weitere Möglichkeit, eine Hochschulzugangsberechtigung für den Studiengang Psychologie zu erwerben, ist der Zugang über eine Fortbildungsprüfung. Mit bestimmten Fortbildungsabschlüssen (aufbauend auf Ihrer Ausbildung) erwerben Sie eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für jeden Studiengang Ihrer Wahl.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html.
Mit besten Grüßen,
BK