Studienfachberatung und Hochschulzugangsberechtigung Zahnmedizin

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Nour Eddin Melli
Beiträge: 2
Registriert: Fr 29. Apr 2022, 12:27

Bearbeitet Studienfachberatung und Hochschulzugangsberechtigung Zahnmedizin

Beitrag von Nour Eddin Melli »

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe ein paar Fragen bezüglich dem Zahnmedizinstudium.
Ich möchte mich gerne für dieses Wintersemester für Zahnmedizin bewerben, ich habe kein Abitur sondern einen qualifizierten Hochschulabschluss da ich eine Ausbildung als Zahntechniker gemacht habe und den Zahntechniker Meister nun habe. Mit dem Zahntechniker Meister möchte ich mich an der Uni Hamburg bewerben.
Meine Fragen sind:
1. Ist eine Studienfachberatung für die Bewerbung notwendig und wenn ja, ist die Studienfachberatung online oder vor Ort und wie kann ich einen Termin dafür vereinbaren?
2. da ich mich mit dem Qualifizierten Hochschulabschluss bewerbe brauche ich für die Uni eine Hochschulzugangsberechtigung- und wie kann ich die bekommen? Muss ich vor Ort erscheinen oder geht es online? bewirbt man sich auch online, da ich aus Nürnberg komme. Wenn es online nicht geht, würde ich natürlich gerne auch vor Ort erscheinen, da es mein größter Traum ist Zahnmedizin zu studieren.
3. Habe ich mit einem Durchschnitt 2,3 bis 2,4 eine Chance an der Uni Hamburg? Ein freiwilliges soziales Jahr habe ich auch neben der Schule in einem Altenheim gemacht.
Seit Anfang Mai arbeite ich Vollzeit als Zahntechniker Meister.
4. Wenn ich die Hochschulzugangsberechtigung jetzt beantrage, schaffe ich es dann noch für dieses Wintersemester mich zu bewerben?

Ich freue mich sehr auf Ihre Rückmeldung, vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Nour Eddin Melli
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9861
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Studienfachberatung und Hochschulzugangsberechtigung Zahnmedizin

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Nour Eddin Melli,

Zunächst einmal eine Aufklärung eines Missverständnisses: Der Abschluss als Zahntechnikermeister gilt als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, d.h. Sie müssen die Hochschulzugangsberechtigung nicht mehr beantragen - Sie bewerben sich einfach mit diesem Zeugnis. Damit erübrigen sich die Fragen 2. und 4. ;)
1. Sie müssen vor Ende der Bewerbungsfrist eine Studienfachberatung absolvieren. Die Studienfachberatung dient dazu, zu klären, ob der angestrebte Studiengang im Hinblick auf Ihre Ziele optimal ist, ob ein Studium für Sie sinnvoll ist, und wie Sie ein Studium am besten mit Ihrer Lebenssituation in Einklang bringen können. Die Studienfachberatung können Sie an der Medizinischen Fakultät oder in der Zentralen Studienberatung der Uni Hamburg wahrnehmen.
3. Sie bewerben sich mit Ihrem Abschluss über eine spezielle Quote. Da in dieser Quote in der Regel nur ein Platz vergeben wird, lassen sich die Chancen schwer einschätzen, ich würde Ihnen aber in jedem Fall empfehlen, sich parallel auch an anderen Hochschulen zu bewerben, um Ihre Chancen auf das Zahnmedizinstudium zu verbessern.

Weitere detaillierte Informationen zur Bewerbung finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Nour Eddin Melli
Beiträge: 2
Registriert: Fr 29. Apr 2022, 12:27

Re: Studienfachberatung und Hochschulzugangsberechtigung Zahnmedizin

Beitrag von Nour Eddin Melli »

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Nour Eddin Melli
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