Lieber Herr von Sigriz,
die Zugangsvoraussetzung für die Eingangsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine anschließende Berufstätigkeit von 3 Jahren in Vollzeit (in Ausnahmefällen genügt auch eine zweijährige Berufstätigkeit), die bis Ende der Bewerbungsfrist für die Eingangsprüfung abgegolten sein müssen. Tätigkeiten im Rahmen eines Minijobs werden nicht angerechnet.
Mit bestandener Eingangsprüfung hätten Sie noch nicht automatisch einen Studienplatz, sondern "nur" eine Hochschulzugangsberechtigung für einen bestimmten Studiengang. Mit der Endnote der Eingangsprüfung könnten Sie sich dann in der Bewerbungsfrist vom 1. Juni bis 15. Juli um einen Studienplatz zum Wintersemester bewerben. Hierbei muss man beachten, dass die Studiengänge nicht zulassungsfrei sind, d.h. Sie müssen eine bestimmte Note erreichen. In Ihrem Fall wäre es dann die Note der §38-Eingangsprüfung.
Im Zulassungsverfahren der Universität Hamburg werden mindestens 3% der Studienplätze an beruflich Qualifizierte vergeben. Sollten Sie über diese Vorabquote keinen Studienplatz erhalten, gelangt Ihre Bewerbung in die gleichen Ranglisten nach Note (90 %) und Wartezeit (10%) wie die der Abiturienten.
Ausführliche Informationen zum Hochschulzugang nach § 38 HmbHG finden Sie hier:
http://www.uni-hamburg.de/38
Mit besten Grüßen,
BK