Definition ''Berufserfahrung'' (Studium ohne Abitur)

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Paul von Sigriz
Beiträge: 2
Registriert: Mo 9. Jan 2017, 15:14

Bearbeitet Definition ''Berufserfahrung'' (Studium ohne Abitur)

Beitrag von Paul von Sigriz »

Ich habe 2011 meine gymnasiale Laufbahn vorerst abgebrochen um eine Berufsausbildung anzugehen, die ich im Jahr 2014 auch erfolgreich abgeschlossen habe. Seit dem habe ich meinen erlernten Beruf zeitweise auf Minijob-Basis und seit 1,5 Jahren als Unternehmer ausgeübt. Nun hege ich seit einiger Zeit den Wunsch von einem Jura Studium.
Habe ich, natürlich nach bestehen der Aufnahmeprüfung, die Chance das Studium zum Wintersemester zu beginnen?

Mit freundlichen Grüssen,
Paul von Sigriz
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Campus-Center - BK
Beiträge: 5597
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Definition ''Berufserfahrung'' (Studium ohne Abitur)

Beitrag von Campus-Center - BK »

Lieber Herr von Sigriz,

die Zugangsvoraussetzung für die Eingangsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine anschließende Berufstätigkeit von 3 Jahren in Vollzeit (in Ausnahmefällen genügt auch eine zweijährige Berufstätigkeit), die bis Ende der Bewerbungsfrist für die Eingangsprüfung abgegolten sein müssen. Tätigkeiten im Rahmen eines Minijobs werden nicht angerechnet.

Mit bestandener Eingangsprüfung hätten Sie noch nicht automatisch einen Studienplatz, sondern "nur" eine Hochschulzugangsberechtigung für einen bestimmten Studiengang. Mit der Endnote der Eingangsprüfung könnten Sie sich dann in der Bewerbungsfrist vom 1. Juni bis 15. Juli um einen Studienplatz zum Wintersemester bewerben. Hierbei muss man beachten, dass die Studiengänge nicht zulassungsfrei sind, d.h. Sie müssen eine bestimmte Note erreichen. In Ihrem Fall wäre es dann die Note der §38-Eingangsprüfung.

Im Zulassungsverfahren der Universität Hamburg werden mindestens 3% der Studienplätze an beruflich Qualifizierte vergeben. Sollten Sie über diese Vorabquote keinen Studienplatz erhalten, gelangt Ihre Bewerbung in die gleichen Ranglisten nach Note (90 %) und Wartezeit (10%) wie die der Abiturienten.

Ausführliche Informationen zum Hochschulzugang nach § 38 HmbHG finden Sie hier:
http://www.uni-hamburg.de/38

Mit besten Grüßen,
BK
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Paul von Sigriz
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Registriert: Mo 9. Jan 2017, 15:14

Re: Definition ''Berufserfahrung'' (Studium ohne Abitur)

Beitrag von Paul von Sigriz »

Wird meine Selbständigkeit als Vollzeit gewertet?
Was wären das für Sonderfälle ?

Lg
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Definition ''Berufserfahrung'' (Studium ohne Abitur)

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Herr von Sigriz,

Eine Selbständigkeit kann als Vollzeit-Tätigkeit anerkannt werden, wenn Sie entsprechende Nachweise (z.B. Gewerbeanmeldungen, Einkommensteuerbescheinigungen, Aufträge und/oder Rechnungen) vorlegen können.

Die Ausnahmen beziehen sich auf Stipendiaten, die bereits an einem Aufstiegsprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder ähnlichen Förderprogrammen teilgenommen haben, in denen besonders erfolgreiche oder talentierte Berufstätige finanziell gefördert werden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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