Liebe Sandra,
Ihr Abschluss als staatlich geprüfte Technikerin ist als Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nach §37 anerkannt. Mit dieser HZB können Sie sich für jeden Studiengang Ihres Interesses an der Universität Hamburg bewerben.
Informationen zu diesem Hochschulzugang, wie Sie sich bewerben und welche Dokumente Sie innerhalb der Bewerbungsfrist einreichen müssen, finden Sie auf der folgenden Seite detailliert beschrieben:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html
Wenn Sie sich für einen Studiengang interessieren, für den Sie sich direkt an der Universität Hamburg bewerben müssen wie bspw. Kunstgeschichte, erhalten Sie im Zulassungsverfahren einen Studienplatz über die Vorabquote von 3% für Beruflich Qualifizierte.
Eine Auflistung der anerkannten Fortbildungsberufe finden Sie im folgenden Dokument:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdf
Die Zulassungsbescheide für die Bachelorstudiengänge werden in der Regel Mitte August in STiNE (Bewerberportal) veröffentlicht. Das Semester beginnt am 1. Oktober.
Mit besten Grüßen,
BK