Hallo fabianha,
Ich gehe davon aus, dass Sie sich auf die Zulassung zur
Eingangsprüfung für den Hochschulzugang für Berufstätige beziehen. Für eine Zulassung zum Studium müssen Sie sich zusätzlich nach erfolgreichem Ablegen der Prüfung erfolgreich bewerben. Entschuldigen Sie meine umständliche Ausführung, falls Sie das schon wissen, aber erfahrungsgemäß werden diese beiden Zulassungen häufig verwechselt, daher weise ich darauf hin.
Wenn Sie die Berufserfahrung über eine Selbständigkeit nachweisen möchten, sind zum Nachweis z.B. Einkommensteuernachweise, die Anmeldung der Tätigkeit beim Finanzamt, Rechnungen aus dem betreffenden Zeitraum in einem Umfang, der Ihre Vollzeittätigkeit plausibel macht oder ähnliche Nachweise akzeptabel. Vorab kann Ihnen hier nicht gesagt werden, welche Nachweise genau erforderlich sind, weil im Falle einer selbständigen Tätigkeit im Einzelfall geprüft wird, ob die eingereichten Nachweise ausreichend sind. Sollten die Nachweise, die Sie mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung einreichen aber nicht ausreichend sein, würden Sie darüber rechtzeitig eine Mitteilung mit Angaben darüber, welche zusätzlichen Nachweise erforderlich sind und einer Nachreichfrist für diese Nachweise erhalten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling