Bewegungswissenschaft (Bachelor) 2017/2018

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HamburgBW
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Registriert: Mo 22. Mai 2017, 15:58

Bearbeitet Bewegungswissenschaft (Bachelor) 2017/2018

Beitrag von HamburgBW »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich eingehend mit Ihren Zulassungsvoraussetzungen auseinander gesetzt.

Unter dem folgenden Link:

https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html

Hat mich dieser Absatz besonders interessiert:

"Fachwirtinnen und Fachwirte sowie Inhaberinnen und Inhaber anderer gleichwertiger Fortbildungsabschlüsse (gem. §§ 53, 54 des Berufsbildungsgesetzes oder der §§ 42, 42a der Handwerksordnung, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen)"


Ich bin im Besitz einer Fachhochschulreife (schulischer Teil) und habe meinen berufsbezogenen Teil innerhalb eines 15-monatigen Freiwilligen Sozialen Jahres erworben.

Mit diesem Abschluss habe ich bereits 2 Semester an der Hafencity Universität studiert.

Im Anschluss an diese beiden Semester habe ich meine Fitnesstrainer A-Lizenz und Personal Trainer Lizenz an der Meridian Academy begonnen. Diese Ausbildung umfasst insgesamt 406 Unterrichtsstunden, also mehr als die erforderten 400 Unterrichtsstunden aus dem oberen Paragraph. Da diese Ausbildung selbstverständlich sehr speziell ist, wird sie auch nicht auf Ihrer Homepage unter den anerkannten Fortbildungen aufgeführt. Da diese Liste jedoch nicht abschließend ist, würde ich auf eine Ausnahmeregelung hoffen, da meine Ausbildung auch genau in der Richtung meines Wunschstudiengangs liegt, welcher sowohl im Wintersemester 2015/2016 als auch im Wintersemester 2016/2017 sämtliche Bewerber zugelassen hat.

Selbstverständlich kann ich Ihnen auf Wunsch ein Motivationsschreiben zukommen lassen und würde mich auch einer Eignungs- bzw. Aufnahmeprüfung annehmen.


Freundliche Grüße
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Bewegungswissenschaft (Bachelor) 2017/2018

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo HamburgBW,

Die von Ihnen absolvierte Ausbildung gilt trotz der über 400 absolvierten Stunden nicht als Hochschulzugangsberechtigung, da es sich nicht um eine Fortbildungsprüfung handelt. Fortbildungsprüfungen im Sinne des Gesetzes setzen eine bereits vorher abgeschlossene Berufsausbildung voraus. Dies ist im Falle Ihrer Ausbildung nicht erfüllt.

Sie haben aber auf der Basis Ihrer Ausbildung ggf. die Möglichkeit, an einer Eingangsprüfung teilzunehmen und über diese eine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. Dies ist aber bei der Beschreibung Ihres Werdegangs derzeit noch nicht möglich, da Sie, um zur Eingangsprüfung zugelassen zu werden, 3 Jahre Berufserfahrung in Vollzeit (oder entsprechend länger in Teilzeit) vorweisen müssen. Sollte diese Option für Sie dennoch in Frage kommen, finden Sie alle Informationen dazu hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html

Eine weitere Möglichkeit, die ich der Vollständigkeit halber nenne, auch wenn Sie für Sie vielleicht nicht in Betracht kommt, wäre, das angefangene Bachelorstudium an der HafenCity Universität abzuschließen. Ein Bachelorabschluss in einem Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern gilt als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und würde Ihnen daher auch den Zugang zum Studiengang Bewegungswissenschaft ermöglichen.

Sollten diese beiden Möglichkeiten für Sie nicht in Betracht kommen, bleibt Ihnen für eine Bewerbung für Bewegungswissenschaft an der Uni Hamburg nur die Möglichkeit, das Abitur nachzuholen. In anderen Bundesländern gibt es aber teilweise andere Konditionen des Hochschulzugangs, die eventuell mit Ihren Voraussetzungen günstiger sind. Informationen dazu finden Sie hier: http://www.hochschulkompass.de/studium/ ... bitur.html Sollten Sie Rückfragen dazu haben, müssen Sie sich direkt an die Hochschulen der anderen Bundesländer wenden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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