Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich eingehend mit Ihren Zulassungsvoraussetzungen auseinander gesetzt.
Unter dem folgenden Link:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html
Hat mich dieser Absatz besonders interessiert:
"Fachwirtinnen und Fachwirte sowie Inhaberinnen und Inhaber anderer gleichwertiger Fortbildungsabschlüsse (gem. §§ 53, 54 des Berufsbildungsgesetzes oder der §§ 42, 42a der Handwerksordnung, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen)"
Ich bin im Besitz einer Fachhochschulreife (schulischer Teil) und habe meinen berufsbezogenen Teil innerhalb eines 15-monatigen Freiwilligen Sozialen Jahres erworben.
Mit diesem Abschluss habe ich bereits 2 Semester an der Hafencity Universität studiert.
Im Anschluss an diese beiden Semester habe ich meine Fitnesstrainer A-Lizenz und Personal Trainer Lizenz an der Meridian Academy begonnen. Diese Ausbildung umfasst insgesamt 406 Unterrichtsstunden, also mehr als die erforderten 400 Unterrichtsstunden aus dem oberen Paragraph. Da diese Ausbildung selbstverständlich sehr speziell ist, wird sie auch nicht auf Ihrer Homepage unter den anerkannten Fortbildungen aufgeführt. Da diese Liste jedoch nicht abschließend ist, würde ich auf eine Ausnahmeregelung hoffen, da meine Ausbildung auch genau in der Richtung meines Wunschstudiengangs liegt, welcher sowohl im Wintersemester 2015/2016 als auch im Wintersemester 2016/2017 sämtliche Bewerber zugelassen hat.
Selbstverständlich kann ich Ihnen auf Wunsch ein Motivationsschreiben zukommen lassen und würde mich auch einer Eignungs- bzw. Aufnahmeprüfung annehmen.
Freundliche Grüße