Liebe SoZü,
wenn Sie sich mit Ihrer Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin als Hochschulzugangsberechtigung bewerben möchten, müssen Sie diese Ausbildung auch zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen haben. Ich schreibe das noch einmal explizit, da Sie angegeben haben, dass Sie Ihre Ausbildung erst in diesen Sommer abschließen. Wenn Sie zum Beispiel Ihre Ausbildung erst Anfang Juli abschließen, können Sie sich auch erst dann an der Uni Hamburg für Ihren Studiengang bewerben, da Sie zeitlich vorher nicht über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
Wenn Sie keine Sonderanträge stellen, dann ist es ausreichend innerhalb der Bewerbungsfrist (01.06. -15.07.) Ihre Bewerbung elektronisch über unser Bewerbungsportal abzusenden:
https://www.uni-hamburg.de/online-bewerbung. Das Datum und die Note, das Sie in der Online-Bewerbung angeben, müssen exakt mit den Angaben auf Ihrem Zeugnis übereinstimmen, damit eine ggf. erteilte Zulassung wirksam bleibt.
Ihre Unterlagen reichen Sie dann erst zu Ihrer Immatrikulation ein. Eine Videoanleitung zum Ausfüllen des Immatrikulationsantrags und eine Checkliste (einzureichende Unterlagen) für Studienanfänger/innen finden Sie unter:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch