Liebe Frau Kemper,
die allgemeine Fachhochschulreife ist als Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium an der Uni Hamburg bis auf zwei Ausnahmen nicht ausreichend. Keine der beiden Ausnahmen trifft auf Sie zu.
Aber: Wenn Sie Ihre Fortbildung zur Heilerziehungspflegerin erfolgreich absolvieren und es sich bei dieser Ausbildung um eine staatlich anerkannte Ausbildung handelt, dann erwerben Sie dadurch eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und können Sich somit auch für den Bachelorstudiengang Gebärdensprachdolmetschen an der Uni Hamburg bewerben. Sie würden sich dann mit der Note Ihrer Fortbildung bewerben.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch