Pharmazie/Lebensmittelchemie/Lehramt an beruflische Schulen

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Anonym
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Bearbeitet Pharmazie/Lebensmittelchemie/Lehramt an beruflische Schulen

Beitrag von Anonym »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich interessiere mich für das Pharmaziestudium/Lebensmittelchemie bzw. Lehramt an beruflichen Schulen.
Ich habe eine absgeschlossene Ausbildung zur Pharmazeutisch-technischen-Assistentin und
4 Jahre Berufserfahrung im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung.

Ist es möglich mit dieser Grundlage die oben angegebenen Studiengänge zu belegen oder gibt es andere Studiengänge die mit dieser Grundlage belegt werden können?

Mit freundlichen Grüßen
K. Knoke
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Pharmazie/Lebensmittelchemie/Lehramt an beruflische Schulen

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe(r) K.Knoke,

bevor ich Ihre Frage beantworte: Verfügen Sie zusätzlich zu Ihren Angaben über eine Hochschulzugangsberechtigung - zum Beispiel ein Abitur?

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
Anonym
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Re: Pharmazie/Lebensmittelchemie/Lehramt an beruflische Schulen

Beitrag von Anonym »

Moin,

nein ich habe leider kein Abitur.

LG, K.Knoke
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Pharmazie/Lebensmittelchemie/Lehramt an beruflische Schulen

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe(r) K.Knoke,

ihre abgeschlossene Ausbildung stellt keine Hochschulzugangsberechtigung dar. Sie können sich also nicht direkt an der Uni Hamburg bewerben.

Es gibt aber an der Uni Hamburg einen Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur, der für alle Studiengänge gilt. Für diesen Hochschulzugang müssen Sie eine Eingangsprüfung absolvieren. Bewerbungsfrist für diese Eignungsprüfung ist jedes Jahr vom 1. Februar bis 1. März. Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Eignungsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und anschließend drei Jahre Berufstätigkeit in Vollzeit (- das Sie ja nach Ihren Aussagen her erfüllen).

Weiterführende Informationen zum besonderen Hochschulzugang für Berufstätige finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/38 und in der folgenden Broschüre: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aetige.pdf.

Mit bestandener Eingangsprüfung hätten Sie jedoch nicht automatisch einen Studienplatz, sondern eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Mit der Endnote der Eingangsprüfung können Sie sich schließlich in der Bewerbungsfrist um einen Studienplatz bewerben. Hierbei muss man jedoch beachten, dass die Studiengänge in der Regel nicht zulassungsfrei sind. Das bedeutet, Sie müssten eine bestimmte Note erreichen (in Ihrem Fall wäre das die Note der §38-Eingangsprüfung), um einen Studienplatz zu erhalten. Wenn Sie über die Eingangsprüfung eine HZB erhalten, fällt Ihre Bewerbung in die Quote für die beruflich Qualifizierten.

Einen nicht ganz direkten Weg: Weiterhin erwerben Sie auch eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, wenn Sie ein Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern an einer Fachhochschule abschließen.

Sollten diese Möglichkeiten für Sie nicht in Betracht kommen, bleibt Ihnen für eine Bewerbung an der Uni Hamburg nur die Möglichkeit, das Abitur nachzuholen. In anderen Bundesländern gibt es aber teilweise andere Konditionen des Hochschulzugangs, die eventuell mit Ihren Voraussetzungen günstiger sind. Informationen dazu finden Sie hier: http://www.hochschulkompass.de/studium/ ... bitur.html.

Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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