Sehr geehrte Damen und Herren, liebes Uni-Team,
ich habe eine Frage zur Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung.
Ich beziehe mich hierbei auf die folgende Voraussetzung:
"Fachwirtinnen und Fachwirte sowie Inhaberinnen und Inhaber anderer gleichwertiger Fortbildungsabschlüsse (gem. §§ 53, 54 des Berufsbildungsgesetzes oder der §§ 42, 42a der Handwerksordnung, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen)"
Als Link hinterlege ich Ihnen mein IHK-Prüfungszeugnis und mein Fortbildungsabschluss (Umfang 400 Stunden).
https://www.dropbox.com/s/naz5qa313h9p4 ... e.pdf?dl=0
https://www.dropbox.com/s/u99pl37hpyui3 ... r.pdf?dl=0
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie die Unterlagen prüfen und mir mitteilen, ob ich damit eine Hochschulzugangsberechtigung erlangt habe.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Jahnke