Medizin studieren ohne Abitur möglich ?

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dithjung
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Registriert: Sa 6. Mai 2017, 20:49

Bearbeitet Medizin studieren ohne Abitur möglich ?

Beitrag von dithjung »

Hallo liebes Team.

Ich hege schon sehr lange den Traum Medizin zu studieren.

Leider fehlten mir bisher die finanziellen Mittel um das Abitur nachzuholen.

Ich bin 28 Jahre alt. Habe eine abgeschlossene 3 Jährige Berufsausbildung ( als Berufskraftfahrer) plus 3 Jahre Berufserfahrung im Anschluss.
Ich hab einen Mittleren Bildungsabschluss.

Zurzeit mache ich eine Ausbildung zum Gesundheits und Krankenpfleger.

Meine Frage gibt es zurzeit eine Möglichkeit, dass ich Medizin studieren kann ?

Falls nicht was wäre der schnellste Weg ?

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Andy
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Campus-Center - BK
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Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Medizin studieren ohne Abitur möglich ?

Beitrag von Campus-Center - BK »

Lieber Andy,

eine Möglichkeit, sich für den Studiengang Medizin bewerben zu können, ist der Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur. Für diesen Hochschulzugang müssen Sie eine Eingangsprüfung absolvieren. Bewerbungsfrist für die Eingangsprüfung ist jedes Jahr vom 1. Februar bis 1. März. Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Eingangsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und anschließend drei Jahre Berufstätigkeit in Vollzeit (bis Ende der Bewerbungsfrist für die Eignungsprüfung).

Informationen zum Hochschulzugang für Berufstätige finden Sie hier:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... etige.html

Mit bestandener Eingangsprüfung hätten Sie jedoch nicht automatisch einen Studienplatz, sondern "lediglich" eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für einen bestimmten Studiengang wie bspw. Medizin an der Universität Hamburg. Mit der Endnote der Eingangsprüfung können Sie sich schließlich in der Bewerbungsfrist vom 1. Juni- 15. Juli um einen Studienplatz an der Universität Hamburg über das bundesweite Vergabeverfahren medizinischer Studiengänge über Hochschulstart bewerben. Hierbei muss man jedoch beachten, dass die Studiengänge nicht zulassungsfrei sind. Das bedeutet, Sie müssen eine bestimmte Note erreichen (in Ihrem Fall wäre es die Note der §38-Eingangsprüfung).

Alternativ: Berufstätige, die aufbauend auf ihrer Berufsausbildung eine Fortbildungsprüfung abgeschlossen haben, erlangen mit der Fortbildungsprüfung die Berechtigung zum Studium in grundständigen Studiengängen, d.h. eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Dies gilt für Fortbildungen, die ca. einen Stundenumfang von 400 Unterrichtsstunden umfassen (z.B. Meister oder Fachwirt). Ist das bei Ihnen jedoch nicht der Fall, oder?

Informationen zum Auswahlverfahren von Hochschulstart und der Universität Hamburg für den Studiengang Medizin finden Sie im folgenden Dokument zusammengefasst: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lstart.pdf

Wohnen Sie in Hamburg oder in der näheren Umgebung? Wenn ja, sollten Sie das Angebot einer Kleingruppenberatung für Studieninteressierte ohne Abitur wahrnehmen. Die Beratung wird in regelmäßigen Abständen von der Zentralen Studienberatung angeboten.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... atung.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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