Nebenfachwesel mit §38 Hochschulzugangsberechtigung

Antworten
Graber
Beiträge: 2
Registriert: Mo 18. Dez 2017, 12:09

Bearbeitet Nebenfachwesel mit §38 Hochschulzugangsberechtigung

Beitrag von Graber »

Hallo ihr Lieben,

ich habe meine Hochschulzugangsberechtigung über den §38 erlangt und studiere seit dem Wintersemester.
Ich bin nun am überlege mein Nebenfach zu wechseln. Von einem zulassungebschränkten zu einem anderen zulassungsbeschränkten, dies wäre ja erst im Wintersemester wieder möglich.
Läuft der Nebenfachwechsel bei mir genauso ab wie bei allen anderen oder gibt es mit der Hochschulzugangsberechtigung etwas zu beachten beim Wechseln des Nebenfachs?
Wenn die Entscheidung des Wechselns feststeht , soll man sich dann einfach bei dem aktuellen Nebenfach online abmelden? Fragen über Fragen! Vielen Dank für die Hilfe!
Liebe Grüße,
Berit
Benutzeravatar
Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Nebenfachwesel mit §38 Hochschulzugangsberechtigung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Berit,

Hinsichtlich des Nebenfachwechsels gibt es für Sie keine Besonderheiten zu beachten. Da sich die Fachbindung, die Sie bei einem Zugang über §38 haben, nur auf das Hauptfach bezieht, sind Sie in der Nebenfachwahl auch bei einem Wechsel frei.

Bei Ihrem aktuellen Nebenfach sollten Sie sich über das zuständige Studienbüro abmelden, um sicher zu stellen, dass Sie nicht mehr für Prüfungen angemeldet sind. Online über STiNE können Sie sich nur für einzelne Veranstaltungen, aber nicht für ein komplettes Fach abmelden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten