Hallo Frau Eckel,
Sie können selbst entscheiden, mit welcher Hochschulzugangsberechtigung Sie sich bewerben wollen.
Wenn Sie sich für das Abitur entscheiden, tragen Sie die entsprechenden Daten im Abschnitt "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" in der Online-Bewerbung ein. Bei der rein statistischen Frage zur 1. Hochschulzugangsberechtigung geben Sie dann "nein" an.
Sollten Sie sich doch für den Meisterabschluss als Hochschulzugangsberechtigung entscheiden, geben Sie die Daten des Zeugnisses an.
In diesem Fall müssten Sie bei der Abfrage nach der 1. Hochschulzugangsberechtigung "Ja" angeben und die Daten des Abiturs eintragen. Diese Angaben werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt sondern dienen wirklich nur statistischen Zwecken.
Beachten Sie in dem Fall bitte auch, dass Sie bis zum Ende der Bewerbungsphase einen Nachweis über die Studienfachberatung einreichen müssen. Weitere Informationen zur Bewerbung mit einer Meisterprüfung finden Sie unter
www.uni-hamburg.de/meister.
Der Härtefallantrag ist unabhängig von der Art Ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Wenn Sie über die Härtefallquote nicht zugelassen werden können, nehmen Sie trotzdem am Auswahlverfahren nach Leistung und Wartezeit bzw. in der Sonderquote für Beruflich Qualifizierte teil.
Welche Unterlagen für den Härtefallantrag erforderlich sind, finden Sie unter
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf
Besonders wichtig ist die aktuelle Meldebescheinigung von Ihnen und Ihrem Kind.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki