HAM-NAT Zulassung

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A.F.
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Registriert: Mo 8. Okt 2018, 14:38

Bearbeitet HAM-NAT Zulassung

Beitrag von A.F. »

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit längerer Zeit interessiere ich mich für einen Studienplatz in der Humanmedizin.

Ich arbeite seit dem 01.09.2012 als examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin im Funktionsdienst der Anästhesie und habe 01.02.2017 die pflegerische Fachweiterbildung im Bereich der Anästhesie und Intensivmedizin absolviert.

Der Wunsch, Medizin zu studieren, ist mit dieser Zeit gewachsen.

Über ein Abitur verfüge ich nicht, jedoch habe ich im Jahr 2002 erfolgreich die mittlere Reife abgeschlossen.

Ich weiß, dass Studienbewerber ohne ein Abitur am Auswahlverfahren Ham-Nat teilnehmen müssen. In meiner Recherche im Internet Stand, dass das Auswahlverfahren nicht an jeder Universitären Klinik anerkannt wird.
Wie ist der aktuelle Stand am UKE?

Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9862
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: HAM-NAT Zulassung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo A.F.,

Hier liegt ein kleines Missverständnis vor. Der HAM-Nat ist kein Test für Bewerber/innen ohne Abitur, sondern ist fest in das Auswahlverfahren der Uni Hamburg für den Studiengang Medizin integriert. Auch Bewerber/innen mit Abitur müssen diesen Test also absolvieren. Eine detaillierte Beschreibung des Bewerbungsverfahrens für den Studiengang Medizin, das Bewerber/innen mit und ohne Abitur gleichermaßen durchlaufen müssen, finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lstart.pdf

Die Besonderheit für Bewerber/innen ohne Abitur an der Uni Hamburg besteht darin, dass vor dem allgemeinen Bewerbungsverfahren ggf. eine Eingangsprüfung zu absolvieren ist, die nicht das Gleiche ist wie der HAM-Nat. Wenn Sie aber Fachkrankenpflegerin für Intensivpflege und Anästhesie sind, müssen Sie diese Eingangsprüfung nicht absolvieren, da diese Fortbildungsprüfung für eine Bewerbung an der Uni Hamburg dem Abitur gleichgestellt ist. Sie können sich also mit der Note dieser Fortbildungsprüfung wie mit der Note eines Abiturs bewerben. Bitte erkundigen Sie sich aber vorab noch einmal bei Hochschulstart.de (https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=58), ob Ihr Fortbildungszeugnis dort ohne weiteres für eine Bewerbung anerkannt wird und melden Sie sich bei einer negativen Rückmeldung noch einmal bei mir.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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