Sehr geehrtes Team Bewerbung und Zulassung,
ich möchte gerne das Studium der Humanmedizin ohne Abitur nach dem §37 des HmbHG aufnehmen.
Da ich die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger in Kürze abgeschlossen haben werde stehen mir hierzu zwei Optionen zur Verfügung:
1. Die Weiterbildung zum Fachkrankenpfleger für Anästhesie- und Intensivmedizin oder
2. die berufsbegleitende Weiterbildung für Pflegende in Erste Hilfe, Rettungsstellen, Notaufnahmen und Ambulanzen (ERNA)
Letztere wird vom UKE angeboten (
https://www.uke.de/zentrale-dienste/bil ... _69380.php) und umfasst 400 Std. Nach meiner Auffassung müsste sie ja nach §37 Abs. 1 Pkt. 4 und 7 ja auch zu einer Hochschulzugangsberechtigung nach dem HmbHG führen, richtig?
Da ich bereits 27 bin, habe ich ein Interesse daran möglichst schnell an die Hochschulzugangsberechtigung zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel