Hallo Frau Wilhelmi,
die drei Jahre Berufserfahrung in Vollzeit müssen nach Ihrer Ausbildung liegen, aber müssen nicht zusammenhängend sein. Die drei Jahre müssen bis zum Ende der Antragsfrist (01.03.) vollständig erbracht sein.
Wenn Sie andere auch andere Zeiten als Berufserfahrung geltend machen wollen (also z.B. Kindererziehung), muss individuell geprüft werden, wie viel Zeit Ihnen dafür angerechnet wird.
Sie finden ausführliche Informationen zur Eingangsprüfung unter
https://www.uni-hamburg.de/38 sowie in der dort verlinkten Handreichung.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki