gibt es eine Frist nach dem Abschluss der Bachelorarbeit in der das Studium beendet werden muss, oder bleibt man weiter ohne Nachteile eingeschrieben solange noch LP offen sind (z.B. im Freien Wahlbereich)?
In der Regel gibt es an der Stelle keine Fristen. Bitte fragen Sie aber noch einmal beim Studienbüro Ihres Studiengangs dazu nach, weil derartige Fristen in den Fachspezifischen Bestimmungen studiengangsspezifisch geregelt werden können.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg