Zulassungsvoraussetzung

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Lixa X
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Registriert: Do 14. Nov 2019, 09:14

Bearbeitet Zulassungsvoraussetzung

Beitrag von Lixa X »

Hallo zusammen,

ich habe eine ganz ganz dringende Frage. Ich habe Lehramt an Gymnasien an einer anderen Universität in Deutschland studiert und bin entgültig durch die Staatsexamensprüfung gefallen. Ich habe daraufhin einen Anwalt eingeschaltet, weil einige meiner Prüfungen verschwunden waren. Die Uni hat mir dann angeboten die Prüfung noch ein letztes Mal zu schreiben, da sie keine Nachweise darüber hatten, ob ich wirklich durchgefallen bin, denn die Prüfungen sind ja weg.

Da ich nun noch einmal schreiben darf, möchte ich mich an der Uni HH für den selben Studiengang immatrikulieren, um meinen Master zu machen (den Bachelor in LaGym habe ich bereits vor Jahren gemacht). Kann mir nun jemand sagen, ob ich das tun darf? Ich darf die Abschlussprüfung an der anderen Uni in Deutschland nämlich noch einmal schreiben, das bedeutet doch eigentlich, dass ich nicht mehr als ENTGÜLTIG durchgefallen zähle, oder?

Ich brauche dringend Hilfe und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

VG
xx
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9862
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Zulassungsvoraussetzung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Lixa X,

Diese Frage müssen Sie mit Ihrer vorherigen Uni klären, denn nur die vorherige Uni kann Ihnen bestätigen, dass Sie nicht endgültig nicht bestanden haben. Wenn Sie sich an der Uni Hamburg neu bewerben, müssen Sie in der Online-Bewerbung Angaben dazu machen, ob Sie eine Prüfung in einem vorherigen Studium endgültig nicht bestanden haben. Wenn Sie dort angeben, dass Sie endgültig nicht bestanden haben, würde die Uni Hamburg prüfen, ob die endgültig nicht bestandene Prüfung einem Weiterstudium im gewählten Studiengang an der Uni Hamburg im Wege steht. Was bei Ihnen in Frage steht, ist aber ja zunächst, ob Ihre Prüfung überhaupt als endgültig nicht bestanden zählt, d.h. welche Angabe Sie bei der Bewerbung machen müssen. Wenn die andere Uni Ihnen eine Wiederholung der Prüfung einräumt, gehe ich davon aus, dass die Prüfung nicht als endgültig nicht bestanden gewertet wurde, sicher bestätigen kann Ihnen das aber nur die andere Uni.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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