Hallo,
in vielen Studiengängen hat man meistens maximal drei Versuche um eine Prüfung zu bestehen, bevor man exmatrikuliert wird. Nun frage ich mich, wie viele Versuche man im Hauptstudium des Studiengangs Rechtswissenschaften hat, um eine Klausur oder Hausarbeit zu bestehen? Gibt es hier überhaupt eine ähnliche Beschränkung? Leider habe ich dazu nichts in der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen) gefunden.