Liebes Campus Center Forum,
ich habe eine Frage zur Regelstudienzeit im Master.
Und zwar bin ich gerade im 1. Semester des Masters BWL und plane im WS 2020/2021 in als Free Mover ins Ausland zu gehen. Aus verschiedenen Gründen scheint es für mich schlauer währenddessen kein Urlaubssemester zu nehmen und hier eingeschrieben zu bleiben.
Jetzt sehe ich mich aber vor dem Problem, dass ich ja nach Überschreitung der Regelstudienzeit keine neuen Kurse belegen darf?! Wie ist das wenn ich im 4. Mastersemester normal Kurse belege und dann im 5. Semester meine Masterarbeit schreibe. Ist das dann noch erlaubt?
Oder gibt es für diesen Fall eine Genehmigung, dass man doch noch normal 5 Semester studieren darf?
Mit besten Grüßen