Korrektur:
Die in diesem Beitrag beschriebene Regelung bezieht sich ausschließlich auf die Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelornebenfachstudiengang Betriebswirtschaft in der Fassung vom 09.07.2014. Wenn Sie den Nebenfachstudiengang Betriebswirtschaft im Wintersemester 2017/18 oder später begonnen haben, dann lesen Sie bitte den Beitrag vom 20. Februar 2020, 11:29.
Liebe Hanna Ehnmark,
ich werde versuchen, die entsprechenden Regelungen möglichst klar zu erläutern. Eigentlich ist die Sache nicht kompliziert, aber die Regelungen sind über verschiedene Ordnungen und Bestimmungen verteilt.
Drei Dokumente sind relevant:
- Prüfungsordnung der Fakultät für Geisteswissenschaften für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts
- Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelornebenfachstudiengang Betriebswirtschaft
- Prüfungsordnung der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften für Studiengänge mit dem Abschluss B.A.
Primär gilt für Sie die Prüfungsordnung der Fakultät für Geisteswissenschaften, da Geschichte Ihr Hauptfach ist und Sie den Abschluss
B.A. Geschichte erwerben wollen. Diese Prüfungsordnung regelt, wie die Gesamtnote Ihres Bachelorabschlusses berechnet wird.
Für die Bachelorprüfung wird eine Gesamtnote gebildet. Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.
Die anzurechnenden studienbegleitenden Prüfungsleistungen, die in
Hauptfachmodulen (ohne Abschlussmodul) erbracht wurden, gehen zu 50 % in die
Abschlussnote ein.
Die anzurechnenden studienbegleitenden Prüfungsleistungen, die
in einem Nebenfach erbracht wurden, gehen zu 25 % in die Abschlussnote ein. Das
Abschlussmodul geht mit einem Anteil von 25 % in die Abschlussnote ein.
In den Fachspezifischen Bestimmungen wird festgelegt, mit welchem Gewicht die Noten von Modulprüfungen zur Gesamtnote des entsprechenden Curricularbereichs beitragen. Sie
können ferner regeln, dass einzelne (Teil-)Prüfungsleistungen nicht in die Gesamtnote
eingehen. Prüfungsleistungen aus dem Optionalbereich gehen nicht in die Gesamtnote
ein.
(siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 130703.pdf)
Die von mir hervorgehobenen Sätze legen fest,
- dass die in einem Nebenfach erbrachten Leistungen zu 25 % in die Abschlussnote eingehen und
- dass die Fachspezifischen Bestimmungen des Nebenfachs regeln können, dass einzelne (Teil-)Prüfungsleistungen nicht in die Gesamtnote eingehen.
In den Fachspezifischen Bestimmungen des Nebenfachs Betriebswirtschaft finden Sie genau eine solche Regelung bezüglich der Benotung der Module der Einführungsphase:
Dieser Abschnitt bezieht sich wiederum auf die Prüfungsordnung der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und klärt, dass Prüfungsleistungen nicht in die Gesamtnote eingehen, die mit „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ gewertet werden.
Welche Prüfungsleistungen entsprechend Absatz 2 differenziert benotet und welche mit „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ gewertet werden und damit
nicht in die Gesamtnote eingehen, legen die Fachspezifischen Bestimmungen fest.
(siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -ba-60.pdf)
Ich hoffe, diese Erläuterung war trotz des Umfangs nachvollziehbar.
Liebe Grüße
Thomas Walter