Benotung der Prüfungsleistung im Nebenfach Betriebswirtschaft

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hm_ehnmark
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Bearbeitet Benotung der Prüfungsleistung im Nebenfach Betriebswirtschaft

Beitrag von hm_ehnmark »

Liebes Campus-Center-Team,

ich habe dieses Semester angefangen Geschichte mit dem Nebenfach Betriebswirtschaft zu studieren. Zu Beginn dieses Semester meinte ich die Prüfungsordnung meines Nebenfachs so verstanden zu haben, dass die Noten der einzelnen Module und somit Veranstaltungen durchaus für die Gesamtnote zählen.

Auf dem Deckblatt meiner ersten Klausur (Einführung in die BWL) war allerdings vermerkt, dass dem nicht der Fall ist. Daraufhin habe ich erneut in die Prüfungsordnung geschaut und werde aus den Bemerkungen nicht ganz schlau - werden diese Klausuren jetzt benotet oder nicht?

Hier die Fassung, in die ich geschaut habe: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... bwl-63.pdf.

Viele Grüße
Hanna Ehnmark
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Benotung der Prüfungsleistung im Nebenfach Betriebswirtschaft

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Korrektur:
Die in diesem Beitrag beschriebene Regelung bezieht sich ausschließlich auf die Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelornebenfachstudiengang Betriebswirtschaft in der Fassung vom 09.07.2014. Wenn Sie den Nebenfachstudiengang Betriebswirtschaft im Wintersemester 2017/18 oder später begonnen haben, dann lesen Sie bitte den Beitrag vom 20. Februar 2020, 11:29.



Liebe Hanna Ehnmark,

ich werde versuchen, die entsprechenden Regelungen möglichst klar zu erläutern. Eigentlich ist die Sache nicht kompliziert, aber die Regelungen sind über verschiedene Ordnungen und Bestimmungen verteilt.
Drei Dokumente sind relevant:
  1. Prüfungsordnung der Fakultät für Geisteswissenschaften für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts
  2. Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelornebenfachstudiengang Betriebswirtschaft
  3. Prüfungsordnung der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften für Studiengänge mit dem Abschluss B.A.
Primär gilt für Sie die Prüfungsordnung der Fakultät für Geisteswissenschaften, da Geschichte Ihr Hauptfach ist und Sie den Abschluss B.A. Geschichte erwerben wollen. Diese Prüfungsordnung regelt, wie die Gesamtnote Ihres Bachelorabschlusses berechnet wird.
Für die Bachelorprüfung wird eine Gesamtnote gebildet. Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.
Die anzurechnenden studienbegleitenden Prüfungsleistungen, die in
Hauptfachmodulen (ohne Abschlussmodul) erbracht wurden, gehen zu 50 % in die
Abschlussnote ein. Die anzurechnenden studienbegleitenden Prüfungsleistungen, die
in einem Nebenfach erbracht wurden, gehen zu 25 % in die Abschlussnote ein.
Das
Abschlussmodul geht mit einem Anteil von 25 % in die Abschlussnote ein. In den Fachspezifischen Bestimmungen wird festgelegt, mit welchem Gewicht die Noten von Modulprüfungen zur Gesamtnote des entsprechenden Curricularbereichs beitragen. Sie
können ferner regeln, dass einzelne (Teil-)Prüfungsleistungen nicht in die Gesamtnote
eingehen.
Prüfungsleistungen aus dem Optionalbereich gehen nicht in die Gesamtnote
ein.
(siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 130703.pdf)
Die von mir hervorgehobenen Sätze legen fest,
  • dass die in einem Nebenfach erbrachten Leistungen zu 25 % in die Abschlussnote eingehen und
  • dass die Fachspezifischen Bestimmungen des Nebenfachs regeln können, dass einzelne (Teil-)Prüfungsleistungen nicht in die Gesamtnote eingehen.
In den Fachspezifischen Bestimmungen des Nebenfachs Betriebswirtschaft finden Sie genau eine solche Regelung bezüglich der Benotung der Module der Einführungsphase:
Bewertung der Prüfungsleistungen
Zu § 15 Absatz 1: Noten
In den Modulen der Einführungsphase sind abweichend von der generellen Regelung
die Noten „bestanden“ und „nicht bestanden“ zu verwenden.
(siehe http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... 140709.pdf)
Dieser Abschnitt bezieht sich wiederum auf die Prüfungsordnung der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und klärt, dass Prüfungsleistungen nicht in die Gesamtnote eingehen, die mit „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ gewertet werden.
Welche Prüfungsleistungen entsprechend Absatz 2 differenziert benotet und welche mit „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ gewertet werden und damit nicht in die Gesamtnote eingehen, legen die Fachspezifischen Bestimmungen fest.
(siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -ba-60.pdf)
Ich hoffe, diese Erläuterung war trotz des Umfangs nachvollziehbar.

Liebe Grüße
Thomas Walter
hm_ehnmark
Beiträge: 8
Registriert: Mi 19. Jun 2019, 09:25

Re: Benotung der Prüfungsleistung im Nebenfach Betriebswirtschaft

Beitrag von hm_ehnmark »

Lieber Herr Walter,

vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!

Sie haben die fachspezifischen Bestimmungen von 2014 verlinkt, in denen andere Informationen stehen, als in den von mir angegebenen (von 2017):
- Laut der Fassung von 2014 würden die Module "Einführung in die BWL" und "Buchführung" zum Einführungsbereich gehören und somit nur mit der Note bestanden/nicht bestanden bewertet werden.
- In der Fassung von 2017 wird der Einführungsbereich durch die Module "Einführung in die BWL" und "Einführung in die VWL" definiert.

Welche der Fassungen stimmt?

Viele Grüße

Hanna Ehnmark
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Benotung der Prüfungsleistung im Nebenfach Betriebswirtschaft

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Hanna Ehnmark,

vielen Dank auf den Hinweis auf die Fachspezifische Bestimmungen für den Nebenfachstudiengang Betriebswirtschaft (B.A.) vom 31. Mai 2017. In einer Datenbank waren fälschlicherweise noch die veralteten Fachspezifische Bestimmungen von 2014 hinterlegt. Ich bitte dies zu entschuldigen.

In den aktuellen Fachspezifischen Bestimmung von 2017 ist die Regelung zur abweichenden Bewertung der Module der Einführungsphase entfernt worden. Dieser Abschnitt wurde durch folgende Regelung ersetzt:
Zu § 15
Bewertung der Prüfungsleistungen
Zu § 14 [hier sollte "15" stehen] Absatz 1: Bewertung
Die Prüfungsleistungen werden differenziert bewertet.
(siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... bwl-63.pdf)

Daraus folgt, dass es keine Regelung mehr vorhanden ist, die Module auszeichnet, welche mit „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ gewertet werden und damit nicht in die Gesamtnote eingehen. Da also keine Module mehr aus der Gesamtnote explizit herausgenommen werden, zählen alle Module für die entsprechende Gesamtnote. Damit ist die Frage, welche Module in den Einführungsbereich bzw. die Einführungsphase gehören, hinfällig.

Mein Verdacht ist, dass das Deckblatt der Klausur ebenfalls veraltet ist und noch nicht die aktuellen Fachspezifischen Bestimmungen von 2017 berücksichtigt. Um dies zu bestätigen, müssten Sie sich bitte an das Studienbüro bzw. den entsprechenden Ansprechpartner wenden: https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... nfach.html.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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