Nachreichung B.A. Abschluss Zuständigkeit

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Gresz
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Registriert: Mi 25. Mär 2020, 15:58

Bearbeitet Nachreichung B.A. Abschluss Zuständigkeit

Beitrag von Gresz »

Hallo,

ich habe im vergangenen Oktober meinen M.A. Lateinamerikastudien begonnen, musste aber noch meinen B.A. PW (beide an der UHH) nachreichen. Mir wurde nun von meiner Prüfungsmanagerin mitgeteilt, dass die Unterlagen per Post auf dem Weg zu mir sind. Ich habe angenommen, dass ich dies an die zuständigen Mitarbeiter des LAST Programms weiterreichen muss, habe aber gerade die Rückmeldung erhalten, dass doch das Campus Center zuständig ist.

Mein B.A. Studium ist rechtzeitig und erfolgreich abgeschlossen. Könnt ihr mir sagen wem ich in welcher Form mein Zeugnis noch vorlegen muss oder ist der Abschluss automatisch vom System registriert da ich ja an der Uni Hamburg geblieben bin?

anbei meine Daten:
Verena Gresz
6910541
verena.gresz@studium.uni-hamburg.de
BAT0477
B.A. Politikwissenschaft UHH (Abschluss während des WS19/20 erbracht)
M.A. LAST (Studienbeginn im WS19/20)

Ihr dürft mich auch gerne zurückrufen unter 017630136559

Viele Grüße
Verena Gresz
Gresz
Beiträge: 3
Registriert: Mi 25. Mär 2020, 15:58

Re: Nachreichung B.A. Abschluss Zuständigkeit

Beitrag von Gresz »

Tippfehler: die Stine Kennung ist die BAT0577
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Nachreichung B.A. Abschluss Zuständigkeit

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Frau Gresz,

Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss im Semester der Einschreibung für den Master an der Uni Hamburg erworben haben, müssen Sie nichts weiter tun. Ihr Abschluss wird dem Campus-Center von der Fakultät übermittelt.

Sie sollten überlegen, ob Sie Ihre Mailadresse und Telefonnummer nicht lieber wieder aus Ihrem Beitrag entfernen möchten - dies Forum ist internetöffentlich einsehbar.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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