Nachweis von Prüfungsanspruch bei Wiederaufnahme Studium

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Johanna91
Beiträge: 2
Registriert: So 15. Nov 2015, 17:05

Bearbeitet Nachweis von Prüfungsanspruch bei Wiederaufnahme Studium

Beitrag von Johanna91 »

Hallo zusammen,

ich möchte mein Studium der Soziologie zum Wintersemester 2016/2017 wieder aufnehmen.
Dabei hat sich die Frage ergeben, mit welchem Dokument das Fortbestehen von Prüfungsanspruch
nachgewiesen werden kann.

Geht dies aus dem Transcript of records hervor, oder benötige ich dafür ein gesondertes Dokument?

Falls dem so ist, wie genau wird denn dann das Dokument bezeichnet, das ich anfordern muss?

Ich hoffe, dass mir diese Frage hier beantwortet werden kann.

LG
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Nachweis von Prüfungsanspruch bei Wiederaufnahme Studium

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Johanna91,

Um Ihre Frage beantworten zu können, benötige ich erst noch ein paar Informationen. Und zwar müsste ich wissen, ob Sie Ihr Studium an der Uni Hamburg oder an einer anderen Hochschule wieder aufnehmen möchten. Hilfreich wäre es auch, zu wissen, welche Stelle das betreffende Dokument von Ihnen fordert.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Johanna91
Beiträge: 2
Registriert: So 15. Nov 2015, 17:05

Re: Nachweis von Prüfungsanspruch bei Wiederaufnahme Studium

Beitrag von Johanna91 »

Hallo,

ja, ich würde das Studium gerne an der Uni Hamburg fortsetzen.
Das Dokument hat noch keine bestimmte Stelle angefordert, über Email Kontakt mit der Fachstudienberatung
habe ich jedoch die Info erhalten, dass um das Studium wieder aufnehmen zu können noch Prüfungsanspruch
bestehen muss.
Daher nahm ich an, dass ich den Prüfungsanspruch in irgendeiner Form nachweisen muss.

LG
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Team Bewerbung und Zulassung
Beiträge: 94
Registriert: Mo 23. Mär 2015, 17:17

Re: Nachweis von Prüfungsanspruch bei Wiederaufnahme Studium

Beitrag von Team Bewerbung und Zulassung »

Hallo Johanna91,

unter anderem benötigen Sie für den Antrag auf Wiedereinschreibung die sogenannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung" aus dem zuständigen Fachbereich, die bestätigt, dass es keine prüfungsrechtlichen Probleme bei der Wiederaufnahme gibt. Das Transcript of Records ist leider nicht ausreichend.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team Bewerbung und Zulassung
Mit freundlichen Grüßen,
Team Bewerbung und Zulassung

Universität Hamburg
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