Guten Tag.
Ich habe eine Frage bezüglich des Hamburger Hochschulgesetzes.
Wie genau setzt die Uni Hamburg die Regelung um, Studierende nach doppelter Regelstudienzeit plus 2 Semestern zu exmatrikulieren?
Gibt es dabei Unterschiede zwischen den einzelnen Fachbereichen? Meine Frage bezieht sich explizit auf die naturwissenschaftlichen Bachelorstudiengänge Biologie und Chemie.
Welche Möglichkeiten gibt es gegebenenfalls, um eine Exmatrikulation nach 14 Semestern zu verhindern? Reicht beispielsweise der Nachweis, dass nur noch 1 oder 2 Leistungen zum Erreichen des Abschlusses fehlen oder lassen sich Urlaubssemester/ Semester im Fachschaftsrat o.Ä. anrechnen?
Ich hoffe sehr, sie können mir weiterhelfen.