STiNE Exmatrikulationsantrag - was trifft zu?

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ResaSchulte
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Bearbeitet STiNE Exmatrikulationsantrag - was trifft zu?

Beitrag von ResaSchulte »

Guten Tag,

ich bin im Abschlussmodul und habe meine Masterarbeit bereits angemeldet, möchte mich nun vor Fristende zu Ende SS2020 exmatrikulieren lassen. Von Seiten des Prüfungsamtes und meinem Erstprüfer stellt dies kein Problem dar. Allerdings ist mir nicht klar, wie ich meine Exmatrikulation beantragen kann. In STiNE gibt es dazu zwei Möglichkeiten:

1. Beendigung des Studiums nach bestandener Abschlussprüfung (1)

und

2. Beendigung nach letzter Prüfung vor Zeugnisausgabe (A)

Welche dieser Optionen trifft zu, wenn man sich nach Anmeldung zur Abschlussprüfung, aber vor Abgabe der Masterarbeit exmatrikulieren möchte? Da in meinen Ohren beides nicht zutreffend klingt: Gibt es eine Option, die ich übersehe oder die nicht in STiNE hinterlegt ist?

Vielen Dank im Voraus.
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: STiNE Exmatrikulationsantrag - was trifft zu?

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe ResaSchulte,

wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann haben Sie Ihre Masterarbeit bereits angemeldet und werde diese vor dem Ende des Sommersemesters 2020 abgeben.

Es ist wichtig zwischen dem Datum, an dem Sie die Exmatrikulation beantragen, und dem eigentlichen Exmatrikulationsdatum zu unterscheiden. Da Sie sich zum Ende des Sommersemesters 2020 (30.09.2020) exmatrikulieren wollen, bezieht sich der Exmatrikulationsgrund auch auf dieses Datum. Da Sie am 30.09.2020 die Arbeit bereits abgegeben haben werden, müssen Sie also "Beendigung nach letzter Prüfung vor Zeugnisausgabe (A)" angeben.

Bitten lassen Sie es mich wissen, falls meine Annahmen nicht zutreffend sein sollten oder Sie noch weitere Fragen haben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
ResaSchulte
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Re: STiNE Exmatrikulationsantrag - was trifft zu?

Beitrag von ResaSchulte »

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Tatsächlich kann ich nicht mit Sicherheit sagen, ob ich die Arbeit bis dahin werde abgeben können. Ist dies Voraussetzung?
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: STiNE Exmatrikulationsantrag - was trifft zu?

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe ResaSchulte,

in der Regel wird das offiziell festgelegte Abgabedatum einer Abschlussarbeit als Datum der Prüfung betrachtet. Da es an der Universität Hamburg erforderlich ist, immatrikuliert zu sein, um Prüfungen ablegen zu können, ist es grundsätzlich nicht möglich, sich zu exmatrikulieren und danach eine Prüfung abzulegen.

Wenn Ihr offizielles Abgabedatum für die Abschlussarbeit also im Wintersemester 2020/21 liegt, welches am 01.10.2020 beginnt, dann ist es erforderlich, dass Sie im Wintersemester 2020/21 immatrikuliert sind.

Wenn Sie von diesen Regelungen abweichende Absprachen mit Ihrem Fachbereich getroffen haben, dann würde ich Sie bitten, uns noch mal über das Kontaktformular des Campus-Centers anzuschreiben und uns die Informationen, die Sie von Ihrem Fachbereich erhalten haben, zukommen zu lassen. Es kann in begründeten Einzelfällen Abweichungen von den allgemeinen Regelungen geben. Wir müssten dies jedoch dann genauer prüfen.

Liebe Grüße
Thomas Walter
ResaSchulte
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Re: STiNE Exmatrikulationsantrag - was trifft zu?

Beitrag von ResaSchulte »

Lieber Herr Walter,

nochmals vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich hatte vergessen, zu erwähnen, dass ich zur "alten Studienkohorte" im Fach Systematische Musikwissenschaft gehöre. In der Studien- und Prüfungsordnung, die für mich gilt (Studienbeginn WS 2011), ist laut Kultur-Prüfungsamt eine Exmatrikulation vor Abgabe der Masterarbeit auch ohne Sonderabsprache mit dem Fachbereich möglich. Gebe ich dann im STiNE-Exmatrikulationsantrag die Möglichkeit "Beendigung nach letzter Prüfung vor Zeugnisausgabe" an? Für Rückfragen steht Ihnen Frau Höffken gern zur Verfügung.

Beste Grüße
Theresa Schulte
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: STiNE Exmatrikulationsantrag - was trifft zu?

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Theresa Schulte,

da Sie diese Auskunft direkt von Ihrem zuständigen Studienbüro bzw. Prüfungsamt haben, ist alles in Ordnung. Bitte geben Sie im Exmatrikulationsantrag "Beendigung nach letzter Prüfung vor Zeugnisausgabe" an.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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