Weiter studieren trotz erfolgreichem 1.Staatsexamen

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mnkschndr
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Registriert: Di 4. Aug 2020, 16:36

Bearbeitet Weiter studieren trotz erfolgreichem 1.Staatsexamen

Beitrag von mnkschndr »

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich frage mich schon die ganze Zeit, ob ich nach dem 1.Staatsexamen im Studiengang Rechtswissenschaft immatrikuliert bleiben kann. Ich möchte gern in der Wartezeit auf den Referendariatsplatz den Hamburger Examenskurs zur Widerholung und zum Frischhalten nutzen. Hierfür ist jedoch eine Immatrikulation erforderlich. Meinen Beitragsbescheid für das neue Semester habe ich bereits erhalten, theoretisch reicht die Bezahlung des Beitrags für die Rückmeldung. Aber droht mir eine Exmatrikulation?

Mit freundlichen Grüßen
Monika
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Campus-Center - Hauke Winkler
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Re: Weiter studieren trotz erfolgreichem 1.Staatsexamen

Beitrag von Campus-Center - Hauke Winkler »

Hallo Monika!

Sofern Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen und die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium abschließen (d.h. zum 31.03. oder 30.09), exmatrikuliert. Vielleicht können Sie im Studienbüro fragen, ob sich der erfolgreiche Abschluss auf den Oktober verschieben lässt?

Viele Grüße
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
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mnkschndr
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Re: Weiter studieren trotz erfolgreichem 1.Staatsexamen

Beitrag von mnkschndr »

Danke,da frage ich dann mal nach.

Kann ich zur Not auch einfach was neues studieren? Politikwissenschaft fand ich immer spannend,muss ich mich erst exmateikulieren und neu bewerben oder kann ich da einfach wechseln?
Wenn ja,wie geht das?
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Campus-Center - Hauke Winkler
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Re: Weiter studieren trotz erfolgreichem 1.Staatsexamen

Beitrag von Campus-Center - Hauke Winkler »

Das ist absolut möglich. Die nötigen Schritte wären dann für Sie:
  • Sie bewerben sich zu dem kommenden Wintersemester auf Politikwissenschaft.
  • Im Falle einer Zulassung schreiben sie sich einfach ein.
    • Sofern Sie in diesem Sommersemester Ihr Studium erfolgreich abschließen (also Ihr Zeugnis erhalten), geschieht der Übergang nahtlos und erfordert keine weiteren Anträge, Sie müssen - und sollten - sich nicht extra exmatrikulieren.
    • Für den Fall, dass Ihr momentanes Studium nicht vor dem 30.9 endet, muss bei der Immatrikulation lediglich eine formlose Erklärung darüber eingereicht werden, dass sich das aktuelle Studium in der Abschlussphase befindet. Ein formaler Nachweis ist nicht erforderlich. Das aktuelle Studium muss in dem Fall nach einem Semester des Parallelstudiums abgeschlossen werden. Liegt der Abschluss mit Ende des Semesters nicht vor, können die Studiengänge nicht parallel weiter studiert werden, sondern Sie müssen sich entscheiden, für welchen der Studiengänge Sie eingeschrieben bleiben möchten. Ein nachträglicher Antrag auf ein Doppelstudium ist in dem Fall nicht möglich.
Viele Grüße
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
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mnkschndr
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Re: Weiter studieren trotz erfolgreichem 1.Staatsexamen

Beitrag von mnkschndr »

Danke! Das klingt doch gut!
mnkschndr
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Re: Weiter studieren trotz erfolgreichem 1.Staatsexamen

Beitrag von mnkschndr »

Leider komme ich mit dem Bewerben auf einen anderen Studiengang nicht voran - Muss ich dafür ein neues Stine Konto erstellen? oder geht das in meinem bisherigen?
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Weiter studieren trotz erfolgreichem 1.Staatsexamen

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Monika,

Sie verwenden für die Bewerbung Ihren bestehenden STiNE-Account - erstellen Sie bitte auf keinen Fall einen neuen Account, da die Accounts dann hinterher mühselig zusammengeführt werden müssen. Wenn Sie mir das Problem bei der Bewerbung genauer schildern, kann ich Ihnen damit bestimmt helfen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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