Sehr geehrte Damen und Herren,
ich frage mich schon die ganze Zeit, ob ich nach dem 1.Staatsexamen im Studiengang Rechtswissenschaft immatrikuliert bleiben kann. Ich möchte gern in der Wartezeit auf den Referendariatsplatz den Hamburger Examenskurs zur Widerholung und zum Frischhalten nutzen. Hierfür ist jedoch eine Immatrikulation erforderlich. Meinen Beitragsbescheid für das neue Semester habe ich bereits erhalten, theoretisch reicht die Bezahlung des Beitrags für die Rückmeldung. Aber droht mir eine Exmatrikulation?
Mit freundlichen Grüßen
Monika