Liebe laurawe,
es ist korrekt, dass Sie sich für das Wintersemester 2020/21 durch Zahlung des Semesterbeitrags zurückmelden müssen, da in der Regel die Immatrikulation in einem Studiengang bis zur Erbringung der letzten Studien- bzw. Prüfungsleistung erforderlich ist.
Unabhängig von der Dauer der Immatrikulation in einem Semester ist der volle Semesterbeitrag, so wie er in Ihrem Beitragsbescheid genannt ist zu zahlen. Es gibt also keine diesbezügliche Möglichkeit der Erstattung des Semesterbeitrags, auch wenn Sie sich nach wenigen Wochen im Wintersemester 2020/21 exmatrikulieren sollten, da Sie alle Leistungen erbracht haben.
Sofern Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen und die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium abschließen (d.h. zum 31.03. oder 30.09), exmatrikuliert (siehe
www.uni-hamburg.de/exmatrikulation).
Sollten Sie sich auf eigenen Antrag schon im laufenden Semester exmatrikulieren, dann können Sie sich die Kosten für Ihr Semesterticket gegen Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung (Kopie) und Abgabe des Semestertickets (Original) durch die Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg anteilig für den noch verbleibenden Nutzungszeitraum erstatten lassen (siehe
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2928390).
Liebe Grüße
Thomas Walter