Liebe alina.s,
in der Regel müssen Studierende nur bis zur letzten Prüfung in ihrem Studiengang immatrikuliert sein. In diesem Fall wäre dann keine Rückmeldung zum Wintersemester 2020/21 erforderlich, da Sie nach Ihren Angaben Ihre letzte Prüfung im Sommersemester 2020 abgelegt haben. Die Noten können in STiNE auch eingetragen werden, wenn diese erst im Folgesemester feststehen, da dazu keine Immatrikulation im jeweiligen Studiengang erforderlich ist.
Da es aber an manchen Fachbereichen bzw. Fakultäten der Universität Hamburg davon abweichende Regelungen dazu gibt, bis zu welchem Zeitpunkt die Immatrikulation bestehen muss, würde ich Sie bitten, dies nochmals mit Ihrem zuständigen
Studienbüro abzuklären.
Mir ist leider nicht ganz klar, wieso Sie von Ihrem Fachbereich an uns verwiesen worden sind, weil die Noteneintragung und die Erstellung der Zeugnisse Prozesse sind, die am Fachbereich bearbeitet werden. Auch der Zeitpunkt, bis zu dem die Immatrikulation bestehen muss, ist in den fachspezifischen oder fachübergreifenden Satzungen und Bestimmungen der einzelnen Fakultäten bzw. Fachbereiche geregelt.
Liebe Grüße
Thomas Walter