Immatrikulation zum Abschluss des Studiums nötig?

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alina.s
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Registriert: Do 17. Sep 2020, 11:46

Bearbeitet Immatrikulation zum Abschluss des Studiums nötig?

Beitrag von alina.s »

Ich studiere derzeit im Masterstudiengang Deutsche Literaturen und habe dieses Semester meine Masterarbeit abgegeben. Alle anderen Prüfungen und Leistungen sind eingetragen, allerdings warte ich noch auf die Korrektur meiner Masterarbeit.

Was mache ich, wenn ich dazu dieses Semester keine Rückmeldung mehr erhalte? Muss ich, um die Note in Stine eintragen zu lassen und ein Zeugnis erhalten zu können, immatrikuliert sein? Das Prüfungsmanagement/Studienbüro hat mich an das CampusCenter verwiesen.
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Immatrikulation zum Abschluss des Studiums nötig?

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe alina.s,

in der Regel müssen Studierende nur bis zur letzten Prüfung in ihrem Studiengang immatrikuliert sein. In diesem Fall wäre dann keine Rückmeldung zum Wintersemester 2020/21 erforderlich, da Sie nach Ihren Angaben Ihre letzte Prüfung im Sommersemester 2020 abgelegt haben. Die Noten können in STiNE auch eingetragen werden, wenn diese erst im Folgesemester feststehen, da dazu keine Immatrikulation im jeweiligen Studiengang erforderlich ist.

Da es aber an manchen Fachbereichen bzw. Fakultäten der Universität Hamburg davon abweichende Regelungen dazu gibt, bis zu welchem Zeitpunkt die Immatrikulation bestehen muss, würde ich Sie bitten, dies nochmals mit Ihrem zuständigen Studienbüro abzuklären.

Mir ist leider nicht ganz klar, wieso Sie von Ihrem Fachbereich an uns verwiesen worden sind, weil die Noteneintragung und die Erstellung der Zeugnisse Prozesse sind, die am Fachbereich bearbeitet werden. Auch der Zeitpunkt, bis zu dem die Immatrikulation bestehen muss, ist in den fachspezifischen oder fachübergreifenden Satzungen und Bestimmungen der einzelnen Fakultäten bzw. Fachbereiche geregelt.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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