Sehr geehrte Damen und Herren,
ich studiere derzeit im Bachelor BWL und habe dieses Semester bereits meine Bachelorarbeit abgegeben. Alle anderen Prüfungen und Leistungen sind eingetragen, allerdings warte ich noch auf die Zweitkorrektur meiner Bachelorarbeit.
Vom Studienbüro wurde mir bereits bestätigt, dass ich den Semesterbeitrag für das kommende Semester nicht überweisen muss, auch wenn die Korrektur über das aktuelle Semester hinaus geht.
Bezüglich Exmatirkulationsfragen wurde ich dann an das Campus-Center verwiesen.
Meine Frage wäre (vorausgesetzt, dass ich die Bachelorarbeit bestehe), ob ich durch eine explizit beantragte Exmatrikulation zum 30.09.2020 meinen erfolgreichen Studienabschluss und die Ausstellung des Hochschulabschlusszeugnisses gefährde oder ob dies gleichzusetzen ist mit einer Exmatrikulation, welche durch die fehlende Überweisung des Semesterbeitrags erfolgt?
Des Weiteren würde mich interessieren, ob man auch eine Exmatrikulationsbescheinigung erhält, wenn man aufgrund der fehlenden Überweisung exmatrikuliert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Kristoffer