Exmatrikulationsbescheinigung zum Wunschdatum

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Tina0000
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Registriert: Do 8. Okt 2020, 11:32

Bearbeitet Exmatrikulationsbescheinigung zum Wunschdatum

Beitrag von Tina0000 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich benötige zum 26.10. meine Exmatrikulationsbescheinigung von der UHH, weil ich sie für mein weiterführendes Studium an eine andere Uni schicken muss, die Frist dafür ist der 31.10. Bis meine Endnote eingetragen wird (die Gutachter meiner Bachelorarbeit haben offiziell bis zum 02.11. Zeit dazu, könnten auf meinen Wunsch hin aber etwas früher die Note eintragen), muss ich zwingend immatrikuliert bleiben. Wenn ich jetzt schon den Antrag auf Exmatrikulation zum Wunschdatum 26.10. (oder sicherheitshalber 27.10.?) stelle, bekomme ich dann direkt am 26.10. (oder 27.10.) schon die Exmatrikulationsbescheinigung auf STiNE oder dauert das bis zu drei Tage? Ich habe es so verstanden, dass es drei Tage dauert, wenn ich mich mit sofortiger Wirkung exmatrikulieren will. Es ist sehr wichtig zu wissen, weil ich meine Zulassung verliere, wenn ich die Exmatrikulationsbescheinigung zu spät einreiche oder meinen Abschluss an der UHH nicht bekomme, wenn ich mich zu früh exmatrikuliere. Oder gäbe es die für mich beste Möglichkeit, dass ich einen Antrag auf automatische Exmatrikulation nach Eintragung der Endnote stellen kann?

Herzlichen Dank,
Tina
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Exmatrikulationsbescheinigung zum Wunschdatum

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Tina,

bei einer Exmatrikulation zu einem Wunschdatum wird die Exmatrikulationsbescheinigung in der Regel innerhalb von wenigen Tagen, nachdem der Exmatrikulationsantrag bei uns eingegangen ist, im STiNE-Account unter Studium -> Dokumente zur Verfügung gestellt.

Die Exmatrikulationsbescheinigung wird nach der Bearbeitung des Exmatrikulationsantrags und nicht erst zum Exmatrikulationsdatum zur Verfügung gestellt. Sie können den Antrag also jetzt stellen und erhalten in ein paar Tagen die Exmatrikulationsbescheinigung, auch wenn das Exmatrikulationsdatum, welches Sie im Antrag angegeben haben, weiter in der Zukunft liegt.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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