Liebes Campus-Center-Team,
ich habe Mitte September meine Masterarbeit (Erzwis.) abgegeben und bin scheinfrei. Dementsprechend warte ich auf die Begutachtung und Benotung und habe keine Semestergebühren überwiesen. Mein Arbeitgeber (die Helmut-Schmidt-Uni) fragt nun nach einer Immatrikulationsbescheinigung für das WS 20/21, um meinen Studentenstatus bestätigt zu wissen. Sobald meine MA von den Gutachterinnen (u.a. eine professorin der HSU) als bestanden gilt, wird dieser Vertrag auf wiss. Mitarbeiterin umgestellt. Woher bekomme ich denn nun eine Immatrikulationsbescheinigung für diesen Zeitraum? Muss ich die Semestergebühren doch überweisen und wenn ja, bekomme ich sie dann später zurück?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Thea Klüver