Klausuren im Urlaubssemester

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coschra1080
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Bearbeitet Klausuren im Urlaubssemester

Beitrag von coschra1080 »

Hallo,

ich habe gelesen, dass man bei einem Urlaubssemester nicht bestandene Klausuren des Vorsemesters schreiben kann.
Bei meinem Studiengang (BWL) werden die Klausuren für ein Semester aber nur einmal im Jahr angeboten. Daher wäre das dann praktisch unmöglich.

Oder bezieht sich das dann auf alle vorigen Semester?
Können im Urlaubssemester auch Klausuren geschrieben werden, an denen man zwar angemeldet war aber aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen konnte?
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Klausuren im Urlaubssemester

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo coschra1080,

Auch die Wiederholung von Klausuren, die in einem der vorherigen Semester nicht bestanden wurden, ist erlaubt, wenn es keine frühere Wiederholungsmöglichkeit gab.

Auch Klausuren, für die eine Anmeldung bestand, die dann aus Krankheitsgründen nicht wahrgenommen werden konnte, können in der Regel geschrieben werden, da eine zusätzliche Ausnahme von der Regelung in Bezug auf die Beurlaubung darin besteht, dass die Ablegung von Prüfungen, bei deren Anmeldung der Beurlaubungsgrund noch nicht bestand, im Urlaubssemester erlaubt ist. Hier müssten Sie aber noch einmal beim Studienbüro BWL klären, ob Ihre Anmeldung weiter Bestand hat, obwohl Sie krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnten. Wenn Ihre Anmeldung mit der Krankmeldung storniert wurde und eine neue Anmeldung erforderlich wäre, fällt die betreffende Klausur nicht unter die Ausnahmeregelung.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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