Berechnung der Fachsemester für § 51 Absatz 2 Satz 2 Hamburger Hochschulgesetz

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pidder
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Bearbeitet Berechnung der Fachsemester für § 51 Absatz 2 Satz 2 Hamburger Hochschulgesetz

Beitrag von pidder »

Ich bin aktuell im 10. Studiensemester – ich habe insgesamt für 4 Semester (SS 19 bis WS 20/21) ein Teilzeit-Studium wegen Berufstätigkeit genehmigt bekommen. Rechnerisch bin ich dann in diesem Semester im 8. Fachsemester. Ist das richtig?

Vielen Dank und beste Grüße
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Campus-Center - BK
Beiträge: 5597
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Berechnung der Fachsemester für § 51 Absatz 2 Satz 2 Hamburger Hochschulgesetz

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo pidder,

bei einem Teilzeitstudium entspricht ein Fachsemester zwei Hochschulsemester. Demzufolge müssten Sie sich jetzt im 10. Hochschulsemester und 8. Fachsemester befinden. Sollte auf Ihrer Semesterbescheinigung eine höhere Fachsemesteranzahl angegeben sein und das der Grund sein, warum Sie hier Ihre Frage stellen, dann ist dieses damit zu begründen, dass sich Teilzeitsemester ( bspw. 0,5) nicht technisch darstellen lassen. Die tatsächliche Anzahl der Fachsemester erfolgt immer erst zum Folgesemester.

Sollten Sie hier weiteren Klärungsbedarf haben, melden Sie sich gerne über das Kontaktformular unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enter.html, da wir hierfür personenbezogene Daten benötigen.

Mit besten Grüßen,
BK
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