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Exmatrikulation nach mündl. Prüfung

Verfasst: Mo 19. Jul 2021, 16:07
von LeaCR15
Liebes Campus-Center,

ich schreibe momentan meine Masterarbeit im Fach "Germanistische Linguistik", welche ich demnächst abgeben muss. Meine mündliche Prüfung muss ich ebenfalls noch dieses Semester ablegen. Wäre es mir dennoch möglich, wenn ich mich mit der Überweisung des Semesterbeitrags für das Wintersemester 2021/22 rückmelde, noch ein weiteres Semester immatrikuliert zu bleiben? Oder wird mein Studium, sobald ich meine mündliche Prüfung abgelegt habe, als beendet angesehen und ich dann automatisch zum 30. September exmatrikuliert?

Ich habe mich mit dieser Frage auch bereits an das zuständige Studienbüro gewendet und wurde von dort an Sie verwiesen.

Viele Grüße
Lea

Re: Exmatrikulation nach mündl. Prüfung

Verfasst: Di 20. Jul 2021, 21:17
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe Lea,

Wann Sie exmatrikuliert werden, hängt davon ab, wann Ihr Fachbereich dem Campus-Center Ihren Abschuss meldet bzw. wann dieser in STiNE eingetragen wird. Erfolgt dies noch vor Ende des Sommersemesters, hat eine Rückmeldung keinen Zweck, da dann die Exmatrikulation zum Ende des Sommersemesters erfolgt. Erfolgt das erst im Laufe des Wintersemesters, erfolgt auch die Exmatrikulation erst zum Ende des Wintersemesters - in dem Fall können Sie sich also noch einmal zurück melden. Wann die Meldung bzw. Eintragung erfolgt, müssten Sie noch einmal beim Studienbüro nachfragen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling