Hallo Hektek,
Aufgrund dessen, dass Sie in zwei Semestern keine Leistungen erbracht haben, werden Sie nicht exmatrikuliert. Sollten Sie allerdings für Prüfungen angemeldet gewesen sein und diese nicht abgelegt haben, kann es sein, das Sie bestimmte Prüfungen endgültig nicht bestanden haben - das wäre dann ein Exmatrikulationsgrund. Dies sollten Sie mit dem Studienbüro Ihres Studiengangs klären:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html
Fachsemester zählen pro Studiengang - wenn Sie also nach dem 2. Semester in einem Studiengang zu einem anderen Studiengang gewechselt haben, wären Sie im neuen Studiengang wieder im 2. Semester.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling